Nutzung künstlicher Intelligenz

KI
KI-Unterstützung: Freigegeben
Modell: OpenAI – ChatGPT 5.2 PRO (2025-01-30)Human Review: Autor – 2026-01-27 00:00:00

Transparenz- und Kompetenzhinweis zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei Texten und Bildmaterial (KI-VO / „EU AI Act“) – Stand: 27.01.2026

Im Rahmen unserer Kommunikations- und Content-Prozesse (z. B. Website-Beiträge, Social-Media-Posts, Newsletter, Präsentations- und Kampagnentexte) setzen wir – je nach Projektanforderung – KI-gestützte Werkzeuge ein. Dabei entstehen (i) Texte bzw. Textentwürfe sowie (ii) synthetische, KI-generierte Bildmotive („Photos“ im Sinne fotorealistischer Visuals). Die finale inhaltliche Verantwortung, Freigabe und Veröffentlichung erfolgt grundsätzlich unter menschlicher Kontrolle und redaktioneller Verantwortung.

Dieser Hinweis dient Ihrer Transparenz, der Einordnung unserer KI-Nutzung in den geltenden Rechtsrahmen und der Dokumentation unseres Kompetenzniveaus im Sinne der KI-Verordnung.

1) Rechtsrahmen und Umsetzungslogik (EU KI-VO)

Die Verordnung (EU) 2024/1689 („KI-Verordnung“, „KI-VO“, „EU AI Act“) etabliert einen risikobasierten Compliance-Ansatz für KI-Systeme. Relevante Kernelemente für unsere Content-Prozesse sind insbesondere:

  • KI-Kompetenz/„AI Literacy“: Die KI-VO definiert „KI-Kompetenz“ als Fähigkeiten, Wissen und Verständnis, die einen informierten Einsatz von KI ermöglichen und ein Bewusstsein für Chancen, Risiken und mögliche Schäden fördern. 

  • Anbieter und Betreiber („Deployers“) haben Maßnahmen zu ergreifen, damit ihr Personal sowie sonstige mit Betrieb/Nutzung befasste Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen (kontextbezogen, rollenabhängig, risikoorientiert).

  • Transparenzpflichten (insb. Kennzeichnungs-/Offenlegungsthemen): Die KI-VO enthält Transparenzpflichten für bestimmte Systeme – u. a. zu (i) Mensch–KI-Interaktion, (ii) maschinenlesbarer Markierung von synthetischen Outputs durch Anbieter sowie (iii) Offenlegungspflichten für Deepfakes und bestimmte „Public-Interest“-Texte auf Betreiberseite.

  • Zeitplan / Anwendbarkeit: Die KI-VO gilt grundsätzlich ab 02.08.2026; einzelne Regelungen – darunter die Kompetenzverpflichtung (Art. 4 KI-VO, da Kapitel I) – gelten bereits seit 02.02.2025

Wir richten unsere internen Kontrollen am phasenweisen Geltungsregime aus und implementieren Transparenzstandards bereits vor dem 02.08.2026, soweit dies zur Risikominimierung, zur Vermeidung von Irreführung und zur Erwartungssteuerung zweckmäßig ist.

2) Erklärung zur KI-Kompetenz des Autors (Art. 4 i. V. m. Art. 3 KI-VO)

Der Autor/Verantwortliche für die Veröffentlichung erklärt bzw. das Unternehmen stellt sicher, dass die an der KI-gestützten Content-Erstellung beteiligten Personen – insbesondere der Autor – über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz im Sinne der KI-VO verfügen. 

Das umfasst (rollen- und einsatzbezogen) insbesondere:

  • Funktions- und Limitationsverständnis generativer KI (u. a. Prompt-/Kontextabhängigkeit, Halluzinationsrisiken, Bias, „Übervertrauensübermaß“ von Outputs, Modellgrenzen).

  • Risikoorientierte Nutzung inkl. Szenario- und Schadensbetrachtung (z. B. Verwechslungs-/Täuschungsrisiken durch fotorealistische Inhalte, Reputations- und Haftungsrisiken, Schutz vulnerabler Gruppen).

  • Qualitätssicherung und menschliche Aufsicht: Plausibilisierung, Quellen-/Faktenchecks bei sachbehauptenden Aussagen, redaktionelle Überarbeitung und Freigabe („human review / editorial control“ als Governance-Standard).

  • Rechtliche Leitplanken im Spannungsfeld von KI-VO, Datenschutzrecht und IP-/Medienrecht (siehe nachfolgend).

  • Kontinuierliche Fortbildung: Der Wissensstand wird aktualisiert (z. B. technischer Weiterentwicklung oder relevanter Rechtsprechung).

3) Transparenz zu KI-generierten Inhalten (Text & Bild)

Wir verfolgen ein mehrstufiges Transparenzkonzept:

  1. Redaktionelle Verantwortung: Auch wenn KI-Tools zur Erstellung/Unterstützung genutzt werden, bleibt die redaktionelle Verantwortung für Auswahl, Bearbeitung, Kontextualisierung und Veröffentlichung bei einer natürlichen oder juristischen Person mit entsprechender Zuständigkeit. (Dieses Prinzip ist auch im Kontext der Transparenzpflichten für „Public-Interest“-Texte relevant).

  2. Kennzeichnung von synthetischen Bildmotiven: KI-generierte „Photos“ sind synthetische Visuals und stellen – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – keine dokumentarische Fotografie realer Ereignisse dar. Bei potenziell irreführenden Darstellungen (z. B. realitätsnahe Szenen, Personen- oder Ereignisnähe) kennzeichnen wir den KI-Ursprung in geeigneter Form.

  3. Deepfake-Prävention / Offenlegung: Inhalte, die als Deepfake einzuordnen sind (KI-generierte/manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte mit Täuschungspotenzial), werden – soweit einschlägig – als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt; für offensichtlich künstlerische/kreative/satirische Formate erfolgt eine angemessene Offenlegung, ohne die Rezeption unzumutbar zu beeinträchtigen. 

  4. Technische Markierung / State of the Art: Soweit wir Drittanbieter-Tools einsetzen, erwarten wir deren Konformität mit der Anforderung, synthetische Outputs maschinenlesbar erkennbar zu machen (providerseitige Pflichten). 
    Ergänzend beobachten wir EU-weit entstehende Codes of Practice zur Detektion/Kennzeichnung synthetischer Inhalte (AI Office / Kommission).

4) Datenschutz-Compliance (DSGVO, BDSG, NDSG, SGB, kommunale Sonderbindungen)

Soweit im Zuge der Content-Erstellung personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt dies im Rahmen eines definierten Datenschutz- und Sicherheitskonzepts, insbesondere nach:

  • DSGVO (VO (EU) 2016/679): Rechtsgrundlage, Transparenz, Datenminimierung, Zweckbindung, Integrität/Vertraulichkeit, Betroffenenrechte, ggf. Auftragsverarbeitung und Drittlandtransfer-Controls.

  • BDSG (insb. ergänzende nationale Regelungen, z. B. Beschäftigtendatenschutz) sowie – soweit einschlägig – landesrechtliche Datenschutzgesetze wie das NDSG (Niedersächsisches Datenschutzgesetz) für öffentliche Stellen/öffentliche Unternehmen in Niedersachsen.

Praktisch bedeutet das u. a.: Keine Eingabe personenbezogener Daten in Prompts; Prüfung, ob Bildmotive reale Personen identifizierbar darstellen; konsequente Rechte- und Rollensteuerung; sowie datenschutzfreundliche Voreinstellungen („privacy by design“).

5) Rechte Dritter (Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Lauterkeitsrecht) & Risikosteuerung

Die Nutzung generativer KI berührt regelmäßig Rechte Dritter. Wir adressieren dies über klare Leitplanken:

  • Urheberrecht: KI-generierte Outputs können – je nach Inhalt – urheberrechtliche Risiken bergen (z. B. wenn geschützte Inhalte reproduziert werden). In einem vielbeachteten Urteil hat das LG München I im Verfahren GEMA gegen OpenAI (Urteil vom 11.11.2025, Az. 42 O 14139/24) Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche im Wesentlichen zugesprochen und u. a. die Memorisierung und (nahezu) originalgetreue Ausgabe von Liedtexten als urheberrechtlich relevant bewertet. 
    Daraus leiten wir als Governance-Prinzip ab: Output-Checks bei „naheliegenden“ Reproduktionen (z. B. Lyrics, Gedichte, markante Textpassagen) sowie restriktive Nutzung von Prompts, die auf fremde Werke zielen.

  • Training/Datasets & Text-and-Data-Mining (TDM): Der 5. Zivilsenat des Hanseatischen OLG hat mit Urteil vom 10.12.2025, Az. 5 U 104/24 (Vorinstanz LG Hamburg 310 O 227/23, Urteil 27.09.2024) die Berufung in einem Streit um Datensätze für KI-Training zurückgewiesen und dabei u. a. die Anforderungen an den maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalt nach § 44b UrhG (TDM) thematisiert.
    Auch wenn dies primär Trainingskontexte betrifft, ist es als Marktsignal für IP-Compliance relevant.

  • Persönlichkeitsrecht / Deepfake-/Imitationsschutz: Das LG Berlin II hat in einem Voice-Cloning-Fall dem Kläger (Synchronsprecher) Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 20.08.2025, Az. 2 O 202/24).
    Für uns bedeutet das: Keine KI-generierte Imitation realer Stimmen/Personen ohne klare Rechtebasis; bei personenähnlichen Darstellungen strikte Prüfung auf Zuordnungsverwirrung und Einwilligungs-/Lizenzlage (ggf. auch nach KUG, UWG).

6) KI-unterstütztes Bild-/Beitrags-Material

Alle KI-generierten oder KI-unterstützten Beiträge, Bilder,  Dokumente werden durch entsprechende Hinweise kenntlich gemacht (werden). Derzeit sind generell alle Photos KI-generiert. Die Prompts sind aufwändig erstellt und immer mit dem Hinweis generiert, dass Gesichter unkenntlich gemacht werden müssen (DS-GVO – Ansatz). Teilweise wurden die Bilder erstellt mithilfe der Prompterstellung durch die KI selbst.

Der Hinweis wird in naher Zukunft direkt im Bild erkennbar sein und in den Meta-Daten kenntlich gemacht werden. 

7) KI-Kompetenz i. V. m Datenschutz-Kompetenz

Unser Autor arbeitet als behördlicher Datenschutzbeauftragter in der Region und hat nachweislich Zertifikate als:

  • Datenschutzbeauftragter mit TÜV Nord-Zertifizierung
  • Datenschutz-Auditor mit TÜV Süd-Zertifizierung
  • KI Kompetenz durch Zertifizierung als AI-Privacy-Expert (GDDcert. EU); Prof. Dr. Schwartmann
  • KI-Kompetenz durch NSI Consult Beratungs- und Servicegesellschaft GmbH; Prof. Dr. Brockmann

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 0 / 5. Anzahl Bewertungen: 0

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

error: Content is protected !!